Hinweis zur Strompreisbremse
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Strompreisbremse eingeführt.
Die Preisbremse sieht vor, dass deine Stromkosten bei einem Arbeitspreis von 40 ct/kWh (brutto) gedeckelt werden. Diese gilt für 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel deines Vorjahresverbrauchs. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Der Grundpreis bleibt von der Strompreisbremse unberührt.
Weiterhin gilt: Es lohnt sich trotzdem, Energie zu sparen. Denn je weniger Strom du verbrauchst, desto geringer wird der Anteil deines Verbrauchs, den der Staat nicht gedeckelt hat. Du kannst also besonders stark davon profitieren, in dem du den Stromverbrauch in dem Maße reduzierst, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremse zu bleiben. Hier findest du unsere Tipps, um Strom und somit Stromkosten zu sparen.
Wie geht es jetzt weiter?
Stromkund:innen, die von der Preisbremse betroffen sind, erhalten eine monatliche Gutschrift. Dein Abschlag wird um den monatlichen Entlastungsbetrag verringert und du zahlst den angepassten monatlichen Abschlag. Damit wir deine Entlastung ermitteln und schnellstmöglich an dich weitergeben können, benötigen wir eine Kopie deiner Schlussrechnung des bisherigen Lieferanten. So können wir sicherstellen, dass das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann.
Noch ein Hinweis: Wenn dein aktueller Arbeitspreis unter diesem Wert (< 40 ct/kWh) liegt, zahlst du selbstverständlich deine vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift nur dann, wenn dein vertraglicher Arbeitspreis höher als der Preisdeckel ist.
Du suchst nach weiteren Informationen rund um das Thema Strompreisbremse?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt beispielsweise Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse.