Jetzt lohnt sich intelligentes Laden sogar noch mehr.
Wir zeigen dir, wie du von insgesamt mehr als 400 € Einsparung pro Jahr profitieren kannst.
Was regelt der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)?
Die Neuregelung nach § 14a EnWG besagt unter anderem, dass neu errichtete Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Speicher oder Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt Leistung ab Januar 2024 durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen.
Diese Steuerbarkeit bedeutet natürlich nicht, dass deine Geräte einfach vorsorglich ausgeschaltet werden dürfen. Es geht nur um eine Leistungsreduktion im akuten Bedarfsfall. Bei 2 Stunden Laden mit einer Wallbox erzielt man so immer noch eine Reichweite von 50 km.
Seit Januar 2024 kannst du dank der Gesetzesänderung auch mit eyond von reduzierten Netzentgelten profitieren!
Die Voraussetzung: Du erlaubst deinem Verteilnetzbetreiber, die Leistung deiner großen Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe zu drosseln für den Fall, dass es Kapazitätsengpässe im Stromnetz gibt.
Damit dein Elektroauto weiterhin wie gewohnt geladen wird, berücksichtigt eyond die Eingriffe des Netzbetreibers in deiner individuellen Ladeplanung. So kannst du dir sicher sein, dass du immer den Ladezustand erreichst, den du brauchst.
Zusammengefasst: Du kannst mehr sparen, ansonsten bleibt alles, wie es war.
Wie bisher bekommst du für jede mit eyond smart geladene Kilowattstunde einen FlexCoin. Mit einer durchschnittlichen Fahrleistung und einem üblichen Heimladeanteil kommst du auf eine Ersparnis von ca. 250 € jährlich. Und das ganz einfach und unkompliziert!
Für die Steuerbarkeit erhältst du vom Netzbetreiber eine Stabilitätsprämie und kannst dir so zusätzlich bis zu 160 € pro Jahr durch reduzierte Netzentgelte zurückholen. Die Summe bezieht sich auf durchschnittliche Netzentgelte und die pauschale Reduzierung durch Modul 1 und ist ist von den jeweiligen Netzgebieten abhängig.
Ein Sparvorteil von jährlich mehr als 400 € ist ein gutes Argument. Doch das ist längst nicht alles: Mit eyond bekommst du zertifizierten Ökostrom für dein E-Auto und deinen ganzen Haushalt, der sogar noch grüner ist. Ohne Risiken oder Einschränkungen. Auf geht's!
Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Doch keine Sorge: Nicht alles, was
sich hinter großen komplizierten Begriffen und Gesetzestexten versteckt, ist
auch komplex.
Die wichtigsten aktuell bekannten Punkte haben wir
hier für dich zusammengefasst.
Wenn du eine neue Wallbox mit mehr als 4,2 kW installierst, muss diese durch den Verteilnetzbetreiber steuerbar sein. Die Teilnahme an §14a ist verpflichtend.
Sobald die Wallbox installiert und angemeldet ist, profitierst du von den reduzierten Netzentgelten.
Übrigens kannst du auch freiwillig deine bestehende steuerbare Wallbox anmelden und sparen.
§14a sieht unterschiedliche Module zur Steuerung vor.
(1) pauschale Reduzierung deines Netzentgeltes
(2) prozentuale
Reduzierung über separaten Zähler
In 2024 wird für Verbraucher:innen Modul 1 der vorherrschende Standard sein. Dabei wird dein Stromtarif so angepasst, dass die reduzierten Netzentgelte automatisch einmal jährlich verrechnet werden.
Bisher mussten nur Wallboxen mit einer Leistung von über 11 kW beim Netzbetreiber angemeldet werden. Seit Anfang 2024 ist das auch für neu installierte Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Leistung notwendig.
Um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren, melde deine Wallbox bei deinem örtlichen Netzbetreiber an.