Neuregelung §14a EnWG:

Jetzt lohnt sich intelligentes Laden sogar noch mehr.

Mit der neuen Gesetzesänderung sind mehr als 400€ Einsparung pro Jahr drin. Wir zeigen dir, wie du profitieren kannst.

W-Auto lädt bei Sonnenuntergang vor Windrädern

Was regelt der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)?

Im Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes wird unter anderem geregelt, dass neu errichtete Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Speicher oder Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt Leistung ab dem 1. Januar 2024 durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen.

Diese Steuerbarkeit bedeutet natürlich nicht, dass deine Geräte einfach vorsorglich ausgeschaltet werden dürfen. Es geht nur um eine Leistungsreduktion im akuten Bedarfsfall. Bei 2 Stunden Laden mit einer Wallbox erzielt man so immer noch eine Reichweite von 50 km.

Was ändert sich für dich?

Ab dem 1. Januar 2024 kannst du dank der Gesetzesänderung auch mit eyond von reduzierten Netzentgelten profitieren!

Die Voraussetzung: du erlaubst deinem Verteilnetzbetreiber, die Leistung deiner großen Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe zu drosseln für den Fall, dass es Kapazitätsengpässe im Stromnetz gibt.

Damit dein Elektroauto weiterhin wie gewohnt geladen wird, berücksichtigt eyond die Eingriffe des Netzbetreibers in deiner individuellen Ladeplanung. So kannst du dir sicher sein, dass du immer den Ladezustand erreichst, den du brauchst.

Zusammengefasst: du kannst mehr sparen, ansonsten bleibt alles, wie es war.

Spare jetzt mehr als 400€ im Jahr!
250€ eyond-Ersparnis

Wie bisher bekommst du für jede mit eyond smart geladene Kilowattstunde einen FlexCoin. Mit einer durchschnittlichen Fahrleistung und einem üblichen Heimladeanteil kommst du auf ca. 250€ jährlich.

160€ vom Netzbetreiber

Für die Steuerbarkeit erhältst du vom Netzbetreiber eine Stabilitätsprämie und kannst dir so zusätzlich 160€ pro Jahr durch reduzierte Netzentgelte zurückholen. Die Summe bezieht sich auf durchschnittliche Netzentgelte und die pauschale Reduzierung durch Modul 1.

Worauf warten?

Ein Sparvorteil von jährlich mehr als 400 Euro ist ein gutes Argument. Doch das ist längst nicht alles: Mit eyond bekommst du zertifizierten Ökostrom für deinen ganzen Haushalt der sogar noch grüner ist. Ohne Risiken oder Einschränkungen. Auf geht's!

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eyond Infoservice

Was genau muss ich tun, um von reduzierten Netzentgelten zu profitieren? Die konkreten Schritte sind aktuell noch in Klärung. Sobald Details bekannt sind, erfährst du sie über unseren Infoservice zuallererst - kostenfrei und unverbindlich!

Was gibt es zu beachten?

Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Doch keine Sorge: Nicht alles, was sich hinter großen komplizierten Begriffen und Gesetzestexten versteckt, ist auch komplex.

Die wichtigsten Punkte haben wir hier für dich zusammengefasst. Weitere Details sind aktuell noch nicht bekannt. Wir informieren dich über unseren Infoservice, sobald es Neuigkeiten gibt.

Wallboxen

Wenn du eine neue Wallbox mit mehr als 4,2 kW installierst, muss diese ab Anfang 2024 durch den Verteilnetzbetreiber steuerbar sein. Die Teilnahme an §14a ist verpflichtend.

Sobald die Wallbox installiert und angemeldet ist, profitierst du von den reduzierten Netzentgelten.

Übrigens kannst du auch freiwillig deine bestehende steuerbare Wallbox anmelden und sparen.

Module

§14a sieht unterschiedliche Module zur Steuerung vor.

(1) pauschale Reduzierung deines Netzentgeltes
(2) prozentuale Reduzierung über separaten Zähler

In 2024 wird für Verbraucher:innen Modul 1 der vorherrschende Standard sein. Dabei wird dein Stromtarif so angepasst, dass die reduzierten Netzentgelte automatisch einmal jährlich verrechnet werden.

Netzanmeldung

Bisher mussten nur Wallboxen mit einer Leistung von über 11 kW beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab Anfang 2024 ist das auch für neu installierte Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Leistung notwendig.

Reduzierte Netzentgelte

Um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtungen angezeigt werden. Hierfür reicht nach heutigem Wissensstand die Anmeldung aus.

FAQ §14a EnWG